Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Grävenwiesbach

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Taunuszeitung: Jetzt kommt der Zivi-Mangel

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Katastrophenschutz sucht dringend Verstärkung

Was wird eigentlich aus dem Katastrophenschutz, wenn es keine Wehrpflicht mehr gibt? Denn viele junge Männer verpflichteten sich lieber zum Dienst bei der Feuerwehr als bei der Bundeswehr.

Von Monika Schwarz-Cromm

Grävenwiesbach. Die Feuerwehren müssen nicht nur den Grundschutz im Gemeinde-Gemeinde-Gebiet sicherstellen. Sie müssen auch Aufgaben des Katastrophenschutzes wahrnehmen (Lesen Sie auch untenstehenden Bericht). Und dazu meldeten sich viele junge Männer, die den Dienst bei der Bundeswehr lieber gegen viele Jahre als Freigestellte bei der Feuerwehr und dort speziell im Katastrophenschutz eintauschten.
Auch Dekontaminierungsstationen gehören zu den Aufgaben des Katastrophenschutzes.	Fotos: Feuerwehr Grävenwiesbach Auch Dekontaminierungsstationen gehören zu den Aufgaben des Katastrophenschutzes.
Fotos: Feuerwehr Grävenwiesbach

Personalnot

Wenn es nun die Wehrpflicht nicht mehr gibt, ist dann der Katastrophenschutz noch gewährleistet?

Timo Heider, seit zwei Jahren Zugführer des Katastrophenschutzzuges der Gemeinde Grävenwiesbach, betont, dass zurzeit drei Freigestellte ihre Verpflichtungszeit bei der Feuerwehr in der Gemeinde Grävenwiesbach ableisten. «Mit der Aussetzung des Wehrdienstes haben wir in den kommenden vier Jahren dann gar keine Freigestellten mehr.»

Das schmerze nicht nur die kommunalen Feuerwehren. Die Hilfsorganisationen, wie das DRK, der MHD und auch das THW treffe diese Entscheidung noch viel härter, weil sie dann keine Zivildienstleistenden mehr bekommen.

Die Feuerwehr löse das Problem, indem sie in den eigenen Reihen für Nachschub sorge. Immerhin seien viele der heutigen aktiven Feuerwehrkameraden, ja sogar der Großteil der aktuellen Feuerwehr-Führungskräfte, Ersatz-Dienstleistende im Katastrophenschutzzug gewesen und hätten durch diese Aufgabe ein interessantes Hobby gefunden.

Helfer gesucht

«Sie sind alle dabei geblieben», so Heider. Er hofft, dass die Bundesregierung eine Art Ersatzdienst ins Leben ruft, um junge Frauen und Männern zu motivieren, den für die Allgemeinheit wichtigen Schritt zum Eintritt in eine Hilfsorganisation zu gehen. Er bezieht sich dabei auf die vielen Unwetter-Einsätze der vergangenen Jahre nach Sturm und Hochwasser, die zeigten, wie wichtig die Katastrophenschutz-Einheiten seien. «Doch dafür werden Leute gebraucht», sagt Heider.

Wehr-Werbung

Ein Grund mehr also, warum er an dieser Stelle alle Bürger aufruft, sich für den freiwilligen Dienst bei der Feuerwehr zu melden.

Im Laufe der Zeit konnten 120 Kameraden gezählt werden, die sich gegen die Bundeswehr und für den Zivildienst entschieden hatten, bestätigte Gemeindebrandinspektor Markus Ullrich. Einer der drei aktuell Freigestellten ist Marius Herrmann. «Die Arbeit bei der Feuerwehr ist eine tolle Sache», sagt er, auch wenn sein Dienst viel länger dauere als die Wehrzeit. Die Verpflichtungszeit wurde zwar analog zur Wehrdienstzeit in den vergangenen Jahrzehnten immer weiter reduziert, dauerte früher zwölf, heute noch sechs Jahre.

«In dieser Zeit müssen die Kameraden aktives Mitglied in einer Ortsteilwehr sein, also die Übungen und Einsätze sowie Lehrgänge absolvieren und dazu 70 Stunden Arbeitsdienst», erklärte Timo Heider. Zusätzlich müssten sie die Übungen des kommunalen Katastrophenschutzzuges besuchen, die nochmal mindesten 70 Stunden im Jahr umfassen.

Da die Übungen meist am Wochenende oder abends stattfinden, verlieren die Teilnehmer keine Zeit für Ausbildung, Schule und Beruf im Gegensatz zu Bundeswehrrekruten oder Zivildienstleistenden.

In früheren Jahrzehnten seien es im Durchschnitt 20 bis 30 Freigestellte in der Gemeinde Grävenwiesbach gewesen. «So waren früher teilweise über zehn Prozent der aktiven Feuerwehrkameraden Freigestellte im Katastrophenschutz», so Timo Heider.

Quelle: Taunuszeitung vom 02.03.2011


Große Aufgabe für die Kommunen

Neben der Feuerwehren müssen Gemeinden auch den Katastrophenschutz sicherstellen. Eine Mammutaufgabe, die hier auf die kleineren Kommunen wartet.

Von Monika Schwarz-Cromm

Grävenwiesbach. Die Organisation der Feuerwehren in Hessen ist durch das Hessische Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz geregelt. Diesem Gesetz nach hat jede Kommune die Pflicht, eine den örtlichen Anforderungen entsprechend leistungsstarke Feuerwehr aufzustellen und zu unterhalten, die den Grundschutz der Städte und Gemeinden übernehmen. Zusätzlich müssen die Feuerwehren aber auch den Katastrophenschutz übernehmen.

Ein Katastrophenfall wird immer von der Katastrophenschutzbehörde, im Bad Homburger Landratsamt ist das die Untere Katastrophenschutzbehörde, ausgerufen. Timo Heider, Zugführer des Katastrophenschutzzuges der Gemeinde Grävenwiesbach, erklärt, dass dies dann passiere, wenn die Situation nicht mehr von den örtlichen Feuerwehren alleine abgearbeitet werden könne.

Bund zahlt

Um in diesen Fällen andere Kommunen oder Landkreise zu unterstützen, werde in jeder Kommune ein Katastrophenschutzzug definiert.

In der Regel sind dies Brandschutzzüge, die aus zwei Löschgruppenfahrzeugen und einem Führungsfahrzeug bestehen. Die Fahrzeuge kommen aus den Beständen der einzelnen Ortsteilwehren. Heider informierte, dass der Zugführer einen Übungs-Dienstplan aufstellen, die Übungen planen und natürlich im Ernstfall die Führung übernehmen muss.

In Grävenwiesbach gibt es einen klassischen Löschzug bestehend aus zwei Löschgruppenfahrzeugen, ein LF 16 TS, Baujahr 1987, das vom Bund gekauft und unterhalten wird, sowie ein LF 10/6, das vom Land Hessen aus Mitteln des Katastrophenschutzes bezuschusst wurde und von der Gemeinde unterhalten wird.

Dazu kommt noch ein abgerüstetes Tragkraftspritzenfahrzeug aus Laubach, das als Führungsfahrzeug dient.

«In früheren Jahren gehörte auch noch der 1987 vom Bund beschaffte Rüstwagen RW 1 aus Hundstadt zum erweiterten Löschzug», ergänzte Heider. Dieser wurde aber vor geraumer Zeit vom Bund an die Gemeinde Grävenwiesbach übergeben, die seitdem für den Unterhalt des Fahrzeuges selbst aufkommen muss.

Einige Kommunen stellen neben den normalen Löschzügen auch welche mit Sonderausrüstung wie die GABC-Züge, die speziell für den Umgang bei Unfällen mit Gefahrstoffen ausgestattet sind. In jedem Landkreis muss einer dieser GABC-Züge vorgehalten werden.

Quelle: Taunuszeitung vom 02.03.2011

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 03. März 2011 um 06:59 Uhr