Der Feuerschutz in der Gemeinde Naunstadt vor Entstehen
des Fürstentums Nassau-Usingen bis ins 20. Jahrhundert

Zu allen Zeiten war die Bevölkerung eines Ortes verpflichtet – und sie fühlte sich wohl auch aus ganz verständlichen eigenen Interessen dazu aufgerufen -, im Falle eines Feuers dieses gemeinsam zu bekämpfen.

Und Feuer brachen in den vergangenen Jahrhunderten viel leichter und viel öfter aus, weil es im Haus, im Dorf, in der Stadt eine Vielzahl offener Feuerstellen gab, sommers wie besonders auch winters.
Hinzu kam die Bauweise der Häuser und Stallungen, alles war aus Holz gebaut, die Dächer teilweise bis ins 19. Jahrhundert mit Stroh gedeckt. Sterngebäude waren – in den Dörfern ohnehin – die Ausnahme.

Die zum Brandschutz verpflichtete – und sich verpflichtet fühlende – Bevölkerung stellte über viele Hundert und sogar einige Tausend Jahre, in denen die menschlichen Siedlungen vom Einzelgehöft zu immer größeren Einheiten, zu Dörfern und später Städten heranwuchsen, den Brandschutz im Schadensfall so gut es ging sicher. Die Landesherren erließen im Laufe der Zeit Vorschriften und Anweisungen, wie im Brandfalle zu reagieren sei.

Bei Nichtbeachten oder Zuwiderhandlungen wurden auch Strafen angedroht. Insbesondere nach dem Dreißigjährigen Krieg mit seinen verheerenden
Brandschatzungen ganzer Landstriche und einer Reduzierung der Gesamtbevölkerung um weit mehr als die Hälfte besonders in jenen Bereichen, die heute Deutschland ausmachen, veranlasste die Regierenden zu administrativen Maßnahmen.

Schon vor Entstehen des Fürstentums Nassau-Usingen im Jahr 1659 finden sich die ersten Dokumente mit Verordnungen über den Feuerschutz (1650). Darin sind enthalten:

– Pflichten der Gemeinde zur Anschaffung der Löschgerätschaften
– Pflichten der ,,Unterthanen“ zur Brandverhütung und Brandbekämpfung

Die Gemeinde hatte jährlich für zweimalige Kontrollen der Feuerstellen, Löschwasserbehälter und der Höfe Sorge zu tragen, die zwei fachkundige Handwerksmeister, meist Zimmer- und Maurermeister aus den Nachbarorten, durchführten und zu entlohnen waren. Ihre Beanstandungen wurden zu Protokoll gegeben, für die Beseitigung der Mängel hatte der Schultheiß zu sorgen.
Zum Löschdienst im Brandfalle war jede Person, ,,so sie gehfähig“ war, unter Strafe verpflichtet. Hauptlöschgerät war der Feuereimer, in der ,,Eimerkette“ von Hand zu Hand gegeben, zwischen Wasserstelle und Brandstelle.

An Löschgeräten waren im Jahr 1760 in der Gemeinde vorhanden: zwei Feuerleitern, zwei Reiß- und Stoßhaken, zwei Leiterstützen, Pfähle und Reisig zum Bachstau (im Holzmagazin), 22 Ledereimer, beschafft von den Männern, die Wahlrecht in der
Gemeinde hatten. Außerdem gab es zu dieser Zeit eine in Usingen stationierte Amtsfeuerwehrspritze.

Ein ,,Feuereimer“ mit einer Zotte (Ausgießer), in der ,,Eimerkette“ zwischen Wasser- und Brandstelle von Hand zu Hand gegeben, hier nicht ledern, sondern aus einem Jute-Leinen-Gewebe, das erst nach einiger Benutzungszeit Dichtheit erlangte.

Bild: M Schwarz-Cromm