Trinkwassernotstand im gesamten Gemeindegebiet
Der Gemeindevorstand hat aufgrund der aktuellen Situation in der Trinkwasserversorgung, gemäß § 1 Absatz 2 der Gefahrenabwehrverordnung über die Einschränkung des Verbrauchs von Trink- und Brauchwasser bei Notständen in der Wasserversorgung den „Trinkwassernotstand“ festgestellt. Die Bekanntmachung erfolgt als Hinweisbekanntmachung über den Usinger Anzeiger auf der Homepage der Gemeinde Grävenwiesbach (siehe Link unten). Das Notstandsgebiet wird für den Zeitraum vom 10.08.2018 bis zunächst 10.09.2018 für das gesamte Gemeindegebiet der Gemeinde Grävenwiesbach festgelegt. Die Bevölkerung wird aufgefordert, die darin genannten Verbote und sonstigen Verpflichtungen zu beachten!
Neben der Verschwendung und Speicherung von Trinkwasser ist die Nutzung des Trinkwassers unter anderem für folgende Zwecke verboten:
• Bewässern bzw. Beregnen von Gärten, land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen, sowie befestigten Flächen,
• die Befüllung von Schwimmbecken oder
• die Fahrzeugwäsche.
Darüber hinaus wird das Trinkwasser in der Hochzone 2 des Ortsteiles Grävenwiesbach nach Absprache mit dem Gesundheitsamt gechlort. Hierbei kann es zu geruchlichen und geschmacklichen Abweichungen zur gewohnten Wasserqualität kommen.
Betroffen sind hiervon folgende Straßenzüge: Am Bahndamm, Am Schlagbaum, Am Wenzelflecken, Am Wolfsloch, Auf der Hohl, Astrid – Lindgren–Str,.Bahnhofsweg 10 – 13, Bahnhof, Birkenweg, Breslauer Straße, Buchenweg, Danziger Straße, Egerländer Straße, Erlenstraße, Erich-Kästner-Straße ,Fasanenweg, Frankfurter Straße 1 – 14, Frankfurter Straße 51a, 53, 55 bis Ende, Hasselborner Straße, Königsberger Straße, Lindenstraße, Mönchweg, Naunstädter Straße, Otfried-Preußler-Straße, Michael-Ende-Straße. Richard-Schirrmann-Straße, Taunusstraße, Thüringer Straße, Weißensteiner Weg.
Das Trinkwasser ist jedoch bis auf weiteres vor dem menschlichen Genuss abzukochen. Bei Beachtung der vorgenannten Empfehlung (Abkochgebot) kann eine Gesundheitsgefährdung ausgeschlossen werden. Personen die an einer Heimdialyse angeschlossen sind, beraten sich bitte mit ihrem Arzt. Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung ist das Wasser während der Chlorungsmaßnahme nicht geeignet!
Die Gefahrenabwehrverordnung ist auf der gemeindlichen Homepage unter dem nachstehenden Link www.graevenwiesbach.de zu finden.