Was tun wenn es brennt?

Was tun wenn es brennt?

Bei Bränden in Wohngebäuden gehen von dem Brandrauch gravierende Gefahren für die Bewohner aus. Der äußerst giftige Rauch breitet sich schnell und häufig unbemerkt aus. Vertraute Flure und Treppen werden
unpassierbar. Wenn Bewohner die Tür zum verrauchten Treppenhaus oder Flur öffnen, geraten sie in Lebensgefahr, auch wenn der eigentliche Brandherd weit entfernt ist. Durch den Kamineffekt ziehen Hitze und Brandrauch bis in die obersten Stockwerke.

In Mehrfamilienhäusern sind es oft Kellerbrände oder auch in Brand gesetzte Gegenstände im Treppenhaus, die zu dieser massiven Gefährdung der Bewohner durch Brandrauch führen.
Der bauliche Brandschutz erlaubt aber in der Regel eine zuverlässige Rettung aus der Wohnung, bevor es zu
einer direkten Gefährdung durch das Feuer kommt. Sind Rauchwarnmelder vorhanden, ermöglichen sie eine
frühzeitige Warnung und Flucht der Bewohner.

Benachrichtigen Sie im Brandfall immer sofort die Feuerwehr über den Telefonnotruf 112 und warnen Sie auch Ihre Nachbarn! Erwarten und informieren Sie die Feuerwehr über die Lage. Sofern ohne Eigengefährdung möglich, können Sie zwischenzeitlich Löschversuche unternehmen.

Verhalten im Brandfall

  • Ruhe bewahren und besonnen bleiben
  • Feuerwehr alarmieren – Telefonnotruf 112
  • Türen schließen, nicht abschließen
  • Ausbreitung von Rauch und Feuer verhindern
  • Hilfsbedürftige und sich selbst in Sicherheit bringen
  • Mitbewohner warnen
  • Keine Aufzüge benutzen – Aufzüge können bei einem Brand zur tödlichen Falle werden
  • Feuerwehr erwarten und auf Anweisungen achten
  • Zugänge zeigen, Informationen geben und gegebenenfalls Schlüssel bereithalten
  • Bei einem verrauchten Treppenhaus Wohnungstür unbedingt geschlossen halten
  • Türritzen abdichten und sich am Fenster oder Balkon bemerkbar machen
  • Den Brand bekämpfen sollten Sie nur dann, wenn Sie sich nicht selbst in Gefahr begeben
Geschichte der Notrufnummer 112

Geschichte der Notrufnummer 112 in Europa

Seit dem 26. Februar 1998 dürfen die EU-Staaten ihre nationale Notrufnummer zwar behalten, müssen aber garantieren, dass dem Anrufer bei der 112 genauso effizient geholfen wird. – Irgendwann stellte die Europäische Kommission allerdings fest, dass eine ganze Reihe von Staaten ihrer 112-Verpflichtung nicht nachgekommen war – und brachte die Rettungsnummer-Sünder vor den Europäischen Gerichtshof. Die größten 112-Sünder damals waren Polen Bulgarien und Italien; In Bulgarien und Polen funktionierte die 112 als Notrufnummer gar nicht – und wer in Italien die europäische 112 statt der nationalen 118 wählte, konnte sich auf endlose Warteschleifen und hin und her Verbinden einstellen. Im Notfall sicher lebensbedrohlich. Erst seit Ende 2008 funktioniert die einheitliche Notrufnummer endlich in allen EU-Staaten zuverlässig.

Geschichte der Notrufnummer 112 in Deutschland

In Deutschland ist die 112 schon seit langem als Notrufnummer bekannt. Die bundesweite, flächendeckende Einführung der Notrufnummer 112 und auch der Notrufnummer 110 wurde am 23. September 1973 als Konzept „Notruf 73“ (Wikipedia) beschlossen. Der Beschluss wurde wesentlich durch die Initiativen der Björn-Steiger-Stiftung vorangetrieben, die bereits im Frühjahr 1973 die kostenfreie Notrufnummer 110/112 in allen Ortsnetzen des damaligen Regierungsbezirks Nordwürttemberg eingeführt hatte. Doch wie kam es ausgerechnet zu den Nummernfolgen 110 und 112? Darüber gibt es viele Vermutungen, beispielsweise, sie sei entwickelt worden, da sie besonders einfach ist und sich leicht merken lässt. Doch tatsächlich gibt es eine ganz einfache Erklärung: Ab den 1930er-Jahren wurden so genannte Kundendienst- und Service-Rufnummern eingeführt. Die Vermittlungsnummer lautete beispielsweise 101 und die Störungsnummer 102. Im Laufe der Zeit kamen weitere Servicenummern von 103 bis 109 hinzu. Als es dann darum ging, für Polizei und Feuerwehr eine Notrufnummer einzuführen, waren die nächst möglichen Nummernfolgen die 110 und die 112. Die Nummernfolge 111 musste übersprungen werden, denn im analogen Netz löste sie Störungen aus. quelle: www.hr-online.de

Wieso sind Rauchmelder so wichtig?

Alarm-Beispieltöne und Tipps zur Wartung

Neben den Tipps zur richtigen Pflege sind ab sofort auch verschiedene Alarm- und Batteriewarntöne von Rauchmeldern auf der Website von „Rauchmelder retten Leben“ abrufbar. Diese Beispieltöne helfen den Verbrauchern festzustellen, ob eine Rauchmelderbatterie schwach wird und ausgetauscht werden muss. Die Hinweise und Audio-Beispiele sind frei verfügbar unter www.rauchmelder-lebensretter.de/home/wartung.

CE-Kennzeichnung bei Rauchmeldern nicht ausreichend

Gesetzlich vorgeschrieben für Rauchmelder sind das CE-Kennzeichen und die DIN-Angabe EN 14604. Dieser Mindeststandard reicht aber nicht aus, um einen qualitativ hochwertigen von einem einfachen Rauchmelder zu unterscheiden. Der Qualitätsunterschied ist von außen nicht erkennbar. Um Verbrauchern mehr Sicherheit bei der Auswahl eines Rauchwarnmelders zu geben, wurde das „Q“ als ein unabhängiges Qualitätszeichen für hochwertige Rauchmelder eingeführt. Rauchmelder mit „Q“ vermeiden Fehlalarme, sind stabiler, langlebiger und sie haben eine fest eingebaute Batterie mit mindestens zehn Jahren Lebensdauer. Der jährliche Batterieaustausch wird also vermieden. „Q“-Rauchmelder gibt es ab rund 25 Euro im Handel.

Rauchmelder für Küche und Bad nicht geeignet

Laut Landesbauordnungen müssen alle Kinder- und Schlafzimmer sowie angrenzende Flure mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Weitere Geräte sollten in Gemeinschaftsräumen wie im Wohnzimmer angebracht werden. Für Küchen und Bäder sind Rauchmelder dagegen nicht geeignet. Für mehrgeschossige Wohnungen oder Häuser gibt es sowohl batterie- als auch netzbetriebene Rauchmelder, die per Kabel oder Funk untereinander vernetzt werden können.

Rauchmelderpflicht ist Ländersache

Immer mehr Bundesländer übernehmen Verantwortung und entscheiden sich zum Schutz ihrer Bürger für eine Rauchmelderpflicht. Mittlerweile gilt sie in 13 Bundesländern, ist allerdings nicht einheitlich geregelt. In den meisten Bundesländern ist der Vermieter für Installation und Wartung zuständig. Die unterschiedlichen Bauordnungen der Bundesländer finden interessierte Verbraucher unter: www.rauchmelder-lebensretter.de/home/gesetzgebung/ Den bundesweiten Rauchmeldertag gibt es seit dem Jahr 2006. Sein Motto lautet: „Freitag der 13. könnte Ihr Glückstag sein“. Alle Informationen zu Rauchmeldern allgemein finden Sie unter www.rauchmelder-lebensretter.de

Martinshorn - Wie verhalte ich mich im Straßenverkehr?

Wann muss ich rechts ran fahren?

Verhalten Sie sich so, wie Sie es in der Fahrschule gelernt haben. Das heißt, Sie müssen beiseite fahren, wenn die Rettungsfahrzeuge (Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst und andere) ihre Sondersignalanlage (Blaulicht & Einsatzhorn) eingeschaltet haben. Sobald Sie das Einsatzhorn hören können sollten Sie sich schon einmal grob orientieren, aus welcher Richtung die Einsatzfahrzeuge heranfahren. Dabei kann es sich auch um zwei oder noch mehr Fahrzeuge handeln. Bei einspurigen Straßen fahren Sie bitte an den rechten Fahrbahnrand und halten dort. Bei zweispurigen Straßen bilden Sie bitte eine Gasse in der Mitte der Straße. Bei dreispurigen Straßen sollen die beiden rechten Spuren nach rechts ausweichen und die linke Spur nach links.

Blaulicht im Gegenverkehr ?!?

Rettungsfahrzeuge sind teilweise relativ große Fahrzeuge. Deswegen ist es zum Teil nicht einfach sich mit Sonderrechten einen Weg durch die teils überfüllten Straßen zu bahnen. Erheblich einfacher ist es, wenn der Gegenverkehr dem Rettungsfahrzeug auch Platz macht. Deshalb, wenn ein Rettungsfahrzeug mit Sondersignal entgegenkommt, Geschwindigkeit verringern, wenn möglich rechts halten und dadurch dem Rettungsfahrzeug freie Bahn schaffen. http://www.rettungsgasse-rettet-leben.de/