🔥🚒 Jetzt gesetzlich verankert: Feuerwehrdienst bis 67 möglich!
Was wir als Landesfeuerwehrverband Hessen bereits auf Verbandsversammlung im April 2025 gefordert und beschlossen haben, ist nun Realität:
Mit dem heute verabschiedeten Kommunalen Flexibilisierungsgesetz (KommFlex-Gesetz) gibt es jetzt die gesetzliche Grundlage dafür, dass Feuerwehrangehörige in Hessen künftig freiwillig bis zum 67. Lebensjahr aktiv Dienst leisten können.
Damit wird Erfahrung gesichert, Einsatzstärke unterstützt und den Feuerwehren mehr Flexibilität gegeben.
LFV-Präsident Norbert Fischer betont:
👉 „Viele Kameradinnen und Kameraden sind auch über das 65. Lebensjahr hinaus fit, motiviert und unverzichtbar für unsere Einsatzabteilungen. Dass ihr Engagement künftig länger möglich ist, stärkt die Feuerwehren nachhaltig.“
Neben der Altersgrenze eröffnet das Gesetz neue Spielräume für Innovationen im Brand- und Katastrophenschutz sowie für praxistaugliche Lösungen vor Ort.
Ein wichtiger Schritt für die Zukunftsfähigkeit der Feuerwehren in Hessen.
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